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BISS: Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt OHNE GEWALT LEBEN!

Gewalt macht einsam. Allein ist es schwer, die Situation zu bewältigen. Werden sie aktiv! Holen sie sich deshalb Hilfe und Unterstützung!

Unser Angebot richtet sich an Frauen und Männer ab 18 Jahren, die Gewalt erlebt haben. Nach einem Polizeieinsatz nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Unabhängig von einem Polizeieinsatz können Sie sich aber auch jederzeit an uns wenden:

  • wir hören Ihnen zu
  • wir beraten Sie
  • wir informieren Sie über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten
  • in aktuellen Krisen unterstützen wir Sie bei der Durchführung der anstehenden Schritte
  • wir erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Sicherheitsplanung für sie und Ihre Kinder
  • wir unterstützen sie bei der Antragstellung von Schutzanordnungen
  • wir informieren Sie über weiterführende Beratungsangebote auch für Ihre Kinder
  • gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen neue Lebensperspektiven

Unsere Beratung kann telefonisch und persönlich, auf Wunsch auch anonym stattfinden. Die Beratung in der BISS ist: kostenlos, vertraulich, unabhängig. Wir sprechen auch englisch und bemühen uns nach Absprache um eine Sprachmittlerin.

Häusliche Gewalt kann ganz verschieden Formen haben. *Gewalt ist eine Verletzung an Körper und Seele, wenn er Sie…**

  • beleidigt, erniedrigt, demütigt
  • bedroht
  • einsperrt, überwacht
  • kontrolliert und von Ihren Freunden und Angehörigen fernhält
  • schlägt, schubst, tritt, würgt
  • verfolgt, bedrängt, belästigt
  • erpresst und droht sich umzubringen, wenn sie/er gehen möchte
  • zum Sex zwingt, sexuell belästigt
  • und vieles mehr …

Oft bleibt es nicht bei einem Mal. Gewalt gehört manchmal jahrelang zu einer Beziehung, wird fast „normal“.

*Der größte Anteil der Gewalt geht von männlichen Tätern aus, weibliche Täter sind hier aber ebenso mit gemeint

Das Gewaltschutzgesetz bietet Ihnen folgende Möglichkeiten, sich vor weiterer Gewalt zu schützen:

Wohnungszuweisung: Das Gericht kann den Täter* wegweisen und Ihnen die gemeinsame Wohnung für max. 6 Monate zusprechen, auch wenn Ihr Partner oder Ehemann der Eigentümer oder Mieter ist.

Kontakt- und Annäherungsverbot

Das Gericht kann dem Täter* unter anderem verbieten:

  • die Wohnung zu betreten
  • sich Ihnen oder der Wohnung bis auf eine bestimmte Entfernung zu nähern
  • bestimmte Orte aufzusuchen, an denen Sie oder Ihre Kinder sich regelmäßig aufhalten, z.B. an Ihrem Arbeitsplatz, Schule oder Kindergarten
  • Kontakt zu Ihnen aufnehmen, z.B. über Anrufe, Briefe, E-Mail usw.

…melden Sie sich bei uns, probieren Sie es aus….

Ihre Ansprechpartnerin ist: Frau Clerc Clerc_web

Niedere Str. 23, Holzminden
Tel.: 05531 94 92 98 Mail: biss@vfs-holenberg.de Sprechzeiten: Mo-Fr. 09:00 - 12:00 Uhr / Di 14:30 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung In Notfällen außerhalb der Sprechzeiten: wenden Sie sich bitte zunächst an die örtliche Polizei.